Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen erteilt hat.

Voraussetzungen

Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Käufers
  • Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
    - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    - Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
    - amtliche Kennzeichen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Veräußerungsanzeige

    Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:

    - Name und Anschrift des Käufers

    - Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
       - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
       - Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
       - amtliche Kennzeichen