Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 16.05.24 um 08:00

Das Kennzeichen wird zugeteilt, wenn das Fahrzeug mit eigener Antriebskraft ins Ausland verbracht werden soll

Voraussetzungen

  • Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
  • schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - Ausfuhr

    für die Ausfuhr von Fahrzeugen (ggf. auch anlassbezogen per Fax an die Zulassungsstelle)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen

  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen

    zusätzlich
    - alte Fahrzeugdokumente und eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung oder
    - Zulassungsbescheinigung Teil I und II

  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
  • auswärtige Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt