Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Do. 16.05.24 um 08:00

Persönliche Änderungen (bei Vor- und Nachnamen beispielsweise durch Heirat oder Scheidung) müssen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden.

Eine ausschließliche Änderung der Anschrift ist unter bestimmten Voraussetzungen online möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleitungsbeschreibung "Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)".

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • bei Adressänderung

    ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
    ABER: Sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist: dieser und der alte Fahrzeugbrief

  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt