Zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus müssen Sie nicht zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen. Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.

Aufenthaltstitel werden i.d.R. in Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen  als sog. elektronischer Aufenthaltstitel/eAT  ausgestellt. Nach Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels, i.d.R. bei Ihrer Vorsprache im Migrationsamt, wird die Herstellung des eAT vom Migrationsamt bei der Bundesdruckerei in Berlin beantragt und von dort zur Ausgabe an das Migrationsamt versandt.
Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen. Das Migrationsamt kann deshalb Aufenthaltstitel nicht mehr direkt bei der Antragstellung aushändigen. Wenn der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei im Migrationsamt eingeht, schicken wir Ihnen den eAT per Post zu. 
Weiterführende Informationen zum eAT können Sie der Broschüre „Der elektronische Aufenthaltstitel“ vom BAMF entnehmen. Den Link zur Broschüre finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Broschüre BAMF / Der elektronische Aufenthaltstitel". 

Voraussetzungen

Allgemein gilt neben den sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels:
Biometrische Daten:
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig.
Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) wird ein biometrisches Foto (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt. Der eAT wird in der Ausländerbehörde beantragt und dann von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Bundesdruckerei übersendet anschließend einen sogenannten PIN-Brief direkt an die Antragsteller und der eAT wird an die Ausländerbehörde versandt.