Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven, Bremen und Cuxhaven sind zuständig für die Einfuhrkontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union).
Nach erfolgter Einfuhrkontrolle können die Sendungen verzollt werden und sind dann frei in der EU handelbar. Sie unterliegen keinen weiteren Kontrollen.

Ansprechperson


Die Arbeit der Grenzkontrollstelle dient dem
Schutz der EU-Staaten vor der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland
Schutz der VerbraucherInnen vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können
Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitsgefährdenden Futtermitteln

Voraussetzungen

Erstellung eines GGEDP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Sendungen tierischer Herkunft oder eines GGEDD (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Anmeldeformular GGEDP oder GGEDD für Lebens- und Futtermittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft

    GGEDP = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für die Einfuhr (tierisch) / GGEDD = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für die Einfuhr (pflanzlich)

  • Gesundheitszeugnis aus dem Drittland
  • ggf. Zertifikat über durchgeführte Laboruntersuchungen
  • Bill of Lading

    Schiffsfrachtbrief