Sie haben in Ihrem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park, einem Restaurant, einer Großküche, einer Bäckerei oder einem Lebensmittelgeschäft eine Ratte entdeckt?

Es gibt keine Meldepflicht für Ratten.

Bei Ungeziefer auf privatem Grund (z.B. Garten, Haus, Wohnung) können private Schädlingsbekämpfer eingeschaltet werden.

Bei Ungeziefer auf öffentlichem Grund (z. B. Park, Straße) wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Tel. 361- 15551 oder senden eine Mail an:

ortshygiene@gesundheitsamt.bremen.de

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst kontrolliert die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln und ist somit bei Rattenbefall in entsprechenden Betrieben (z.B. Restaurants, Großküchen, Bäckereien, Lebensmittelgeschäften) einzuschalten.