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Wann steht mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu, wie bekomme ich die Steuerklasse II?

Alleinstehende Steuerbürger und Steuerbürgerinnen mit mindestens einem Kind können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer einen Betrag in Höhe von 4.008 € steuermindernd geltend machen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann dieser Betrag bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt werden. Der Entlastungsbetrag erhöht sich ab dem 2. Kind um je 240 €.

Voraussetzungen

Der Steuerbürger / die Steuerbürgerin muss alleinstehend sein und darf nicht verheiratet/verpartnert sein und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Zum Haushalt muss mindestens ein Kind gehören für das ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht.