Die Arbeitsuchendmeldung ist Voraussetzung dafür, dass die Agentur für Arbeit Ihnen bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle helfen kann.
Spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses muss die Arbeitsuchendmeldung erfolgen. Falls zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.