Bei eintretender Arbeitslosigkeit ist es wichtig, dass Sie sich unverzüglich arbeitslos melden. Nur so sichern Sie sich Ihre finanziellen Ansprüche.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de >> Bürgerinnen & Bürger >> Arbeitslosigkeit >> Arbeitslosigkeit droht >> Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung.
Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Aktualisiert am 08.12.2020