Sie haben ein oder mehrere Kinder? Grundsätzlich besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch darüber hinaus weiterhin Kindergeld gezahlt werden, u.a. wenn das Kind sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet.
Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld bietet die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter:
www.arbeitsagentur.de
>> Bürgerinnen & Bürger
>> Familie und Kinder
>> Kindergeld
Der Antrag auf Kindergeld muss bei der Familienkasse von den Eltern schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht kann der Antrag auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Desweiteren kann einen Antrag außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, beispielsweise weil er einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewährt.
Kindergeld wird seit dem 01.01.2018 nur noch für die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Aktualisiert am 15.01.2021