Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie sich bei der Adoptionsstelle Bremen bewerben. Sie steht Ihnen bei Fragen zur Seite und führt die Vermittlung von Kindern zu neuen Eltern durch.
Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.
Die Adoptionsstelle Bremen berät Mütter und Väter, die eine Fremd-, Verwandten- oder Stiefelternadoption anstreben. Die Adoptionsstelle prüft die Eignung der Bewerber und führt die Vermittlung von Kindern zu neuen Eltern durch. Die Eignungsüberprüfung erfolgt über die Teilnahme an einem Seminar, einzureichende Unterlagen, Gespräche sowie Hausbesuche. Erst nach einer positiven Prüfung werden diese als Adoptionsbewerber anerkannt. Welche Adoptiveltern für ein Kind ausgewählt werden, bestimmt das Team der Adoptionsstelle. Dabei steht das Kindswohl immer an erster Stelle. Eine Vermittlung erfolgt dann, wenn die Entwicklung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist.
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss unbeschränkt geschäftsfähig sein. Für Ehepaare gilt, dass sie nur gemeinschaftlich adoptieren können. Grundsätzlich müssen Adoptiveltern folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die gemeinschaftliche Adoption wird bevorzugt behandelt. Füralleinstehende Bewerber kommt eine Adoption nur dann in Frage, wenn:
Über eine intensive Beratung wird die Bereitschaft ein Adoptivkind aufzunehmen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Dazu gehören die Teilnahme an einem themenbezogenen Seminar, Gespräche und Hausbesuche. Zusätzlich muss ein Bewerberbogen ausgefüllt und eine Lebensbeschreibung erstellt werden, die bisherige Lebensabschnitte sowie familiäre Beziehungen und andere emotionale Bindungen näher betrachtet.
Nachdem die Adoptiveltern ausgewählt worden sind, erhalten diese sämtliche Informationen über das Kind und können es kennenlernen. Innerhalb dieses Vermittlungsprozesses können die Eltern ihre Entscheidung für oder gegen das Kind überdenken.
Mit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Eltern beginnt die Adoptionspflegezeit. Sie endet mit Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht. Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister. Das Kind erhält dann die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes und die Rechtsbeziehungen zur leiblichen Familie erlöschen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Individuell unterschiedlich. Es gibt keine Wartezeit, in der Form, dass mit zunehmender Dauer des Wartens der Anspruch auf ein Kind erworben wird.
Es enstehen Kosten für die Beantragung von Unterlagen, die Teilnahme an einem Adoptivbewerber-Seminar, Notarkosten und Kosten für das Gerichtsverfahren.
Aktualisiert am 27.01.2021