Fühlen Sie sich als Frau nicht gleichberechtigt behandelt, können Sie sich bei einer Landesbehörde informieren: Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) bietet viele Hinweise, Materialien und allgemeine Informationen. Ansprechpartnerinnen beraten Sie außerdem bei Fragen und nehmen Anregungen entgegen.

Die ZGF hat als Landesbehörde den gesetzlichen Auftrag, im Lande Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung der Frau erfüllt wird.

Wenden Sie sich an die ZGF, wenn

  • es Sie interessiert, welche Angebote es für Frauen und Mädchen gibt,
  • Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz als Frau diskriminiert fühlen,
  • Frauenförderung in Ihrer Dienststelle klein geschrieben wird,
  • Sie sich gegen die Benachteiligung von Frauen wenden wollen,
  • Sie Anregungen und Ideen zur Durchsetzung von Fraueninteressen haben.