Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche können im Einzelfall die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Beraten werden Sie dabei vom Jugendamt.
Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:
Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.
Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten "Hilfe für junge Volljährige". Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
Die Beratung erfolgt kostenfrei.
Aktualisiert am 21.01.2021