Kinder, die entwicklungsverzögert oder behindert sind, sowie Kinder, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu einer Behinderung kommt, werden durch Frühförderung unterstützt.

In den sechs anerkannten Frühförderstellen der Stadtgemeinde Bremen werden Eltern beraten, bei deren Kind eine (drohende) Behinderung festgestellt wurde. Auch Eltern, die beobachten, dass ihr Kind sich wesentlich langsamer entwickelt, als gleichaltrige Kinder, sollten sich an die Frühförderstellen wenden. 

Je nach Förderbedarf des Kindes erhält dieses ausgehend von einer eingehenden Untersuchung eine heilpädagogische Leistung der Frühförderung oder eine sogenannte Komplexleistung, die medizinisch-therapeutische Leistungen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, psychologische Unterstützung) mit der heilpädagogischen Förderung verbindet.

Je nach dem Förder- und Behandlungsplan, der für jedes Kind erstellt wird, findet die Förderung in der Frühförderstelle, zuhause, oder in der Kita statt. Es ist auch möglich, dass die medizinisch-therapeutische Leistung unabhängig von der heilpädagogischen Förderung erbracht wird.

Voraussetzungen

Um eine Frühförderung zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag stellen und das Kind durch die Früherkennungsstelle (Komplexleistung) oder durch das Gesundheitsamt (heilpädagogische Förderung) untersuchen lassen. Die Förderung wird von der Geburt an bis zur Aufnahme in die Schule durchgeführt.