Beim Tod eines Beschädigten kann Sterbegeld beantragt werden.

Das Sterbegeld bekommt der Ehegatte oder Kinder, wenn sie zusammen mit dem Verstorbenen gewohnt haben. Wenn der Verstorbene alleine gewohnt hat, bekommen es nahe Verwandte, die voher von dem Geld des Verstorbenen gelebt haben. Wenn es diese auch nicht gibt, kann das Geld der bekommen, der die Beerdigung bezahlt hat oder der, der den Verstorbenen bis zum Tod gepflegt hat.

Voraussetzungen

Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

  • beschädigte Soldaten
  • Witwen und Waisen der Gefallenen
  • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven