Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann sein:

  • finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und an Menschen mit Schwerbehinderung, zum Beispiel für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • fachliche Beratung und persönliche Hilfe durch das Integrationsamt
  • psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen durch den Integrationsfachdienst

Leistungen der Rehabilitationsträger - insbesondere der Rentenversicherungsträger - haben Vorrang.

Voraussetzungen

  • Arbeitsplatz mit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden
  • Schwerbehinderteneigenschaft liegt vor (bzw. Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit)

Abhängig von der Art der Hilfe können weitere Voraussetzungen gegeben sein.

Welche Unterlagen sind nötig?

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Feststellungsbescheid der Versorgungsbehörde und ggf. Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Weitere notwendige Unterlagen sind abhängig von der Art der Hilfe.