Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann sein:
Leistungen der Rehabilitationsträger - insbesondere der Rentenversicherungsträger - haben Vorrang.
Abhängig von der Art der Hilfe können weitere Voraussetzungen gegeben sein.
Welche Unterlagen sind nötig?
Weitere notwendige Unterlagen sind abhängig von der Art der Hilfe.
Aktualisiert am 24.01.2023