Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.
Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen.
Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".
Die Versammlungsbehörde in Bremen ist das Ordnungsamt. In Bremen findet das Versammlungsgesetz (VersammlG) des Bundes Anwendung.
Beim Ordnungsamt können sich Anmelderinnen oder Anmelder über Einzelheiten zu Versammlungen beraten lassen. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten lädt das Ordnungsamt zu einem Koooperationsgespräch ein, in welchem, ggf. auch gemeinsam mit der Polizei, Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.
Insbesondere wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen.
Die Anmeldung und Durchführung der Versammlung ist gebührenfrei.
Die Anmeldung der Versammlung kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Aufzug) unter freien Himmel durchführen möchte, muss diese gemäß § 14 VersammlG spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.
Bekanntgabe einer Versammlung bedeutet, die Versammlung mit Ort, Zeit und Thema zu veröffentlichen, z. B. durch publik machen auf Homepages, Verteilen von Handzetteln oder Aufrufe in offenen sozialen Netzwerken.
Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das neben stehende Anmeldeformular!
keine
Aktualisiert am 11.12.2020