Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren ging, muss die elektronische Signatur separat gesperrt werden.

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde. Alternativ kann die Sperrung auch in den BürgerServiceCentern des Bürgeramtes vorgenommen werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz