Sie können beim zuständigen Amtsgericht schriftlich (Familiengericht) eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.

Das Familiengericht erteilt einem/r Beteiligten auf ihren/seinen schriftlichen Antrag eine weitere Ausfertigung/eine beglaubigte Abschrift/eine einfache Abschrift eines Beschlusses/Urteils.

Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag.

Der Antragsteller ist Beteiligter des Verfahrens (Beteiligter ist, wer im Rubrum (am Anfang) des Urteils/Beschlusses etc. genannt ist.).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder ein Reisepass ist auch als Identitätsnachweis ausreichend.

  • schriftlicher Antrag

    formlos, erforderliche Angaben: aktuelle Anschrift des Antragstellers

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    die Vorlage der Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers