Benötigen Sie Informationen, ob für ein Grundstück Erkenntnisse zu Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen vorliegen oder um die mögliche Altlasten-Situation einschätzen zu können, wenden Sie sich an die Altlastenauskunft der Bodenschutzbehörde.

Bei der Planungssicherheit bezüglich Investitionsentscheidungen bei gewerblichen und privaten Kauf- oder Verkaufsvorhaben, bei der Bewertung von Grundstücken oder bei geplanten Bauvorhaben sind Informationen zur Altlasten-Situation des betreffenden Grundstückes wichtig. Vor diesem Hintergrund gibt das Referat Bodenschutz bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven für einzelne Grundstücke Auskunft über altlastenrelevante Hinweise, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen.

Voraussetzungen

Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz an jeden Bürger erteilt.