Bei Baumaßnahmen können vorübergehende zeitlich befristete Grundwasserabsenkungen erforderlich sein, um die Baugrube trocken zu halten und/oder einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. Für diese Grundwasserabsenkungen müssen Sie vor Beginn der Maßnahme eine Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragen.

Nach § 8 und § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes ist das Absenken von Grundwasser eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Das wasserrechtliche Verfahren dient der Prüfung, ob mit der Gewässerbenutzung schädliche Grundwasserveränderungen zu erwarten und andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Erforderliche Angaben beim Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung

    Der Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:

    • Antragsteller/-in (Name, Anschrift, Telefonnr.)
    • Betroffenes Grundstück (Anschrift)
    • Lageplan mit Eintragung des Absenkungsbereiches, der Entnahme- und Einleitungsstelle sowie der Kennzeichnung des Baugrundstückes
    • Bodenprofile an den Entnahmestellen mit Angaben des GW-Spiegels bezogen auf NN
    • Hydrologische Berechnung der Anlage (Fördermenge, Absenkungsbereich, Absenktiefe bezogen auf NN)
    • Schnittzeichnungen
    • Angabe der geplanten Ableitung (Kanal/ Oberflächengewässer oder Wiedereinleitung in das Grundwasser)
    • Absenkzeitraum
    • Art des Absenkverfahrens

    Grundwasserabsenkungen in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck, bei denen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, die Ökologie oder Dritte zu erwarten sind, können in Abstimmung mit der Wasserbehörde von der Erlaubnispflicht freigestellt werden (§ 46 Abs. 1

    Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz).

    Voraussetzung für eine erlaubnisfreie Nutzung im Zuge einer Baumaßnahme ist, dass sich im Einflussbereich der Grundwasserabsenkung  keine Grundwasserverunreinigung, Altlasten oder setzungsempfindliche  Bebauung befinden und das Grundwasser nicht in ein Oberflächengewässer  eingeleitet wird. Es wird empfohlen, diese Vorhaben mit Angabe der örtlichen Situation und des Zeitraumes rechtzeitig  vor Beginn der Maßnahme bei der Wasserbehörde zur Prüfung anzuzeigen.

    Ausführliche Informationen zu Grundwasserentnahmen sind im Merkblatt zur Grundwasserabsenkung zusammengefasst. Das Merkblatt steht Ihnen unter der Rubrik „weitere Informationen , wo kann ich mehr erfahren“ als Download zur Verfügung