Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken.

Ansprechperson


Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Öffentliche Grundlasten

Die Neueintragung von öffentlichen Grundlasten zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Verpflichtungen ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht mehr möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail unter: baulastauskunft@bau.bremen.de.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.