Wer in bremischen Fließgewässern fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".

Zum Angeln

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze,
  • in der Kleinen Weser,
  • in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke,
  • in dem tideabhängigem Teil der Geeste,

wird der "Stockangelschein" benötigt.

Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bremen
  • Mindestalter 18 Jahre oder Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 BremFiG
  • höchstens 2 Stockangeln

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto

    Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.