Wer in bremischen Fließgewässern fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".
Zum Angeln
wird der "Stockangelschein" benötigt.
Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.
Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.
Aktualisiert am 21.03.2023