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Welche Aufgaben übernimmt die Vollstreckungsstelle der Landeshauptkasse Bremen? An wen muss ich mich wenden, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme gegen mich eingeleitet wurde?

BasisinformationenDie Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) ist zuständig für die Bearbeitung offener steuerlicher und nichtsteuerlicher Geldforderungen inklusive Gerichtskosten des Landes Bremen und der Stadtgemeinde Bremen und ist seit dem 01.07.2016 in der Landeshauptkasse Bremen angesiedelt. Sie ist auch für andere Stellen im Wege der Rechts- und Amtshilfe tätig. Dabei vollstreckt sie sowohl in das bewegliche als auch in das unbewegliche Vermögen sowie in Forderungen und andere Vermögensrechte.

Vollstreckungsmaßnahmen des Innendienstes

Ankündigung der Zwangsvollstreckung

Teilzahlungsvereinbarungen

Forderungspfändungen (z.B. Pfändung des Gehaltes oder des Girokontos und Sparbücher)

Aufrechnungsersuchen

Einleitung der Vermögensauskunft

Anregung des Gewerbeuntersagungsverfahrens

Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Sonstige Vermögensermittlungen

Beantragung des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses

Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Vollstreckungsmaßnahmen des Außendienstes

Aufsuchen des Zahlungspflichtigen

Durchführung der Türöffnung und Wohnungsdurchsuchung

Pfändung von Sachen und Versteigerung im Internet

Teilzahlungsvereinbarung

Durchführung der Abnahme der Vermögensauskunft

Voraussetzungen

Werden die Abgaben nicht bezahlt, leitet die Vollstreckungsstelle/ Gerichtskasse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Sobald eine Forderung eines säumigen Zahlers durch die Vollstreckung eingezogen werden muss, spricht die Vollstreckung von einem Vollstreckungsschuldner / eine Vollstreckungsschuldnerin.

Diese Abgaben können sein:

  1. Steuerlich:
    Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer und Grundbesitzabgaben, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Tourismusabgabe (Citytax), Zweitwohnungsteuer, sowie den dazugehörigen Nebenleistungen wie Gebühren, Zwangsgeldern, Zinsen oder Säumniszuschläge (Auflistung nicht abschließend).
  2. Nichtsteuerlich:
    Gebühren, Beiträge oder Bußgelder von anderen Behörden wie zum Beispiel dem "Ordnungsamt"/"Bürgeramt", oder Gerichtskosten. Die Vollstreckungsbehörde kann auch Abgaben aus anderen Gemeinden, Ländern oder EU-Mitgliedstaaten im Wege der Amtshilfe vollstrecken. Auch Forderungen der Eigenbetriebe Bremen (zum Beispiel Umweltbetrieb Bremen, KiTA Bremen, Musikschule Bremen, Stadtbibliothek Bremen, Bremer Volkshochschule, Werkstatt Bremen), Rundfunkbeiträge (ehemals "GEZ") und Berufskammerbeiträge fallen hierunter.