Sie haben ein Schrottfahrrad auf öffentlichem Grund gesichtet?

Fahrräder gelten dann als Schrottfahrräder und somit als Abfall, wenn sie offensichtlich nicht mehr verkehrstauglich sind.

Meldung an Die Bremer Stadtreinigung unter 0421 361-3611 oder per E-Mail an info@dbs.bremen.de. Die Bremer Stadtreinigung sichtet die gemeldeten Fahrräder und prüft, ob sie als Abfall eingestuft werden. Eine Banderole mit der Aufforderung an die Fahrradhalter wird befestigt, binnen 4 Wochen die Räder zu entfernen. Anderenfalls werden sie der Verwertung zugeführt.

Voraussetzungen

Die Fahrräder müssen sich auf öffentlichem Grund befinden.