Wichtiger Hinweis: 

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.

  • Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
  • Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vorlage des Originaldokuments
    • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Gegebenenfalls Kopien
    • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
    • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein