Diese Ausnahmegenehmigung wird nur für Firmen ausgestellt, die Notdienstarbeiten ausführen, wie z. B. die Rettung von eingeschlossenen Personen in Fahrstühlen. Die Ausnahmegenehmigung darf nur in diesen Fällen Verwendung finden.

Diese Ausnahmegenehmigung wird nur für folgende Fahrzeugarten ausgestellt

  • LKW und Werkstattwagen
  • PKW-Kombifahrzeuge nur nach Vorführung des Kfz im ASV

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Gewerbeschein oder Handwerkskarte