Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die dazu berechtigt, bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Vor- und Rückseite des Personalausweises