Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Wenn Sie als Antragsteller in Bremen ortsansässig sind oder der Transport in Bremen beginnt, ist das Amt für Straßen und Verkehr für die Erteilung der Genehmigung zuständig. Die Streckenprüfung muss zuvor durch Sie erfolgt sein (Routenwunsch).

Ihren Antrag können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per Mail zurück. Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können.

Auf der VEMAGS-Startseite erfahren Sie alles Wissenswerte über das neue System.

Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen für die Einstufung als "Großraum- und Schwertransport"

  • länger als 16,50 Meter
  • breiter als 2,55 Meter
  • höher als 4,00 Meter
  • schwerer als 41,8 Tonnen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • ggf. Genehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung, wenn nötig