Soll eine Straße, für die eine Gewichtsbeschränkung gilt, mit einem Fahrzeug befahren werden, das das zulässige Gewicht überschreitet, ist zuvor eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Bitte klären Sie mit einer evtl. von Ihnen beauftragten Firma ab, ob ggf. Subunternehmer den Transport durchführen. Bitte benennen Sie uns dann die Halterfirma. Wir weisen darauf hin, dass der Inhaber der Ausnahmegenehmigung für entstandene Schäden haftet.

Aufgrund der umfangreichen Prüfungen (z. B. Brückenauflagen etc.) die für diese Ausnahmegenehmigung erforderlich sind, wird darum gebeten, dass mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt der entsprechende Antrag gestellt wird. Bitte stehen Sie uns für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die gewichtsbeschränkten Straßen und Plätze (s. Link). Sofern die von Ihnen gesuchte Straße in der Liste nicht aufgeführt ist, handelt es sich evtl. um eine Straße / einen Weg, der in die Zuständigkeit des Umweltbetriebs Bremen fällt.

Bei privaten Wegegemeinschaften bitten wir Sie, sich mit dem Wegeobmann direkt in Verbindung zu setzen und sich dort eine Genehmigung erteilen zu lassen.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kfz-Schein