Wenn Sie bereits in Deutschland leben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis beantragen.

Wichtige Informationen finden Sie hier:

Die Niederlassungserlaubnis ist in der Regel zu erteilen, wenn Sie:

  • seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern,
  • Sie insgesamt fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben,
  • Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch früher möglich. Dies muss individuell geprüft werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Krankenversicherungsnachweis
  • gültiger Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular
  • 1 digitales biometrisches Passfoto

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Informationsblatt zum biometrischen Passbild ab dem 01.05.2025“ in der Dienstleistung „eAT / elektronischer Aufenthaltstitel“.

  • Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen

    der letzten 3 Monate

  • Nachweis über bisher gezahlte Rentenversicherungsbeiträge
  • Mietvertrag

    aktuelle Miethöhe sowie Nebenkosten