Wenn Sie bereits in Deutschland leben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Wichtige Informationen finden Sie hier:
Die Niederlassungserlaubnis ist in der Regel zu erteilen, wenn Sie:
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch früher möglich. Dies muss individuell geprüft werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Informationsblatt zum biometrischen Passbild ab dem 01.05.2025“ in der Dienstleistung „eAT / elektronischer Aufenthaltstitel“.
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Aktualisiert am 12.08.2025