Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen.

Ein/e Lebenspartner/in, die/der einen Lebenspartnerschaftsnamen führt, kann nach Auflösung der Lebenspartnerschaft (Auflösung oder Tod der/des anderen Lebenspartners/in) ihren/seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Familiennamen wieder annehmen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Lebenspartnerschaftsregister, soweit das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem Erklärung abgegeben wird
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil ggf. Sterbeurkunde
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass