Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremen müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und können ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.
Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) vorhanden und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.
Wenn noch nicht die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt wurden, werden diese in diesem Zusammenhang ausgestellt, auch dann wenn ein weiterer Haltereintrag in den alten Papieren möglich wäre. Es wird auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt.
Achtung:
Der Halter muss sich bereits in Bremen an- bzw. umgemeldet haben.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten, so ist zunächst die Übersendung der ZB II an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender.
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:
-> für Bremen-Mitte: telefonisch unter (0421) 361-88671
-> für Bremen-Nord: telefonisch unter (0421) 361-88644
Hinweis:
Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen.
Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.
Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe des Behördenzentrums Stresemannstr. 48 und des BSC-Nord angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
Die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
28,20 EUR Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Aktualisiert am 29.01.2021