Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?

Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.

  • Ausgabeformate entsprechend der Fragenstellung von Banken, Notaren, Bauordnungsbehörden und Eigentümern.
  • Leicht verständliche, tagesaktuelle Nachweise gibt es als Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis, Flurstücksnachweis und Flurstücks- / Eigentümernachweis im DIN A4 - Format.

Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität. 

Voraussetzungen

Schutzwürdige Daten können nur an Eigentümer abgegeben werden. Andere Personen und Stellen erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Berechtigtes Interesse haben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.

  • Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
  • Notar:innen
  • Planer:innen und Architekt:innen

Der Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks ist zwingend schriftlich erforderlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.