Sie möchten wissen, wie hoch die durchschnittliche Miete einer Wohnung ist?
Soweit die Personallage es zulässt, versucht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte seit 1998 jährlich eine Mietübersicht für die Stadt Bremen zu erstellen.
Die Mietübersicht soll als allgemeine Orientierungshilfe auf dem Bremer Wohnungsmarkt für nicht preisgebundenen Wohnraum dienen. Sie erfüllt nicht die Anforderungen nach § 558c (Mietspiegel) und § 558d (qualifizierter Mietspiegel) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Die Mietangaben spiegeln den normalen Mietmarkt in Bremen wider, der mehrheitlich gekennzeichnet ist durch (nicht preisgebundene) Mieten in eher kleinen Wohnanlagen. Die Mietangaben der Übersicht beziehen sich weit überwiegend auf Wohnungen aus dem Bereich des individuellen Wohnungsbaues einschließlich der sogenannten Altbremer Häuser.
Nicht enthalten sind Wohnungsmieten im Geschosswohnungsbau (große Wohnanlagen; überwiegend ehemals öffentlich gefördert, jedoch ohne Mietpreisbindung).
Es sind Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben, in denen Betriebskosten oder sonstige Nebenkosten nicht enthalten sind.
Ab dem Jahr 2020 fließen, entsprechend dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete vom 21.12.2019 (BGBI. I S. 2911), die Mieten der letzten sechs Jahre in die Auswertung ein.
Die Mietübersicht ist nach Stadtlagen, Wohnflächen und Baujahrsgruppen gestaffelt. Ausgewiesen wird der Mittelwert (€/m²) der zugehörigen Stichprobe.
Ein Mietspiegel für die Stadt Bremen existiert nicht.
keine
Aktualisiert am 12.01.2023