Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.

Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.

Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über

  • Maßstab
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
  • Grundbuchbezeichnung
  • Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
  • Aufnahme des geschützten Baumbestandes
  • Herstellung des Höhenbezuges
  • Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
  • u.a.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte bzw. Bevollmächtigte (z.B. Architekt:in) des Grundstückes
  • Das betreffende Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.