Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt. Sie besteuert Umsätze von Unternehmern, die im Inland ausgeführt werden. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Hiervon gibt es Ausnahmen.

Die Umsatzsteuer ist wirtschaftlich als Verbrauchsteuer einzustufen. Sie ist darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Konsumenten (Endverbraucher) getragen wird. Die Pflicht zur Berechnung und zur Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt obliegt jedoch nicht dem einzelnen Konsumenten, sondern den Unternehmern. Andererseits haben die Unternehmer die Möglichkeit, bei Leistungsbezug für ihr Unternehmen, die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer vom Finanzamt zurückzufordern, so dass die Unternehmer wirtschaftlich nicht mit der Umsatzsteuer belastet sind. Diese Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ist abhängig von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Besteuert wird der Umsatz, sofern keine Steuerbefreiung greift. Zu den Umsätzen zählen:

  • Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und
  • sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
  • innergemeinschaftliche Erwerbe (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten),
  • unentgeltliche Wertabgaben.
  • die Einfuhr von Waren (Abwicklung der Besteuerung durch den Zoll)

Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig.

Der allgemeine Umsatzsteuersatz (= Regelsteuersatz) beträgt 19 % und der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 %. Die Umsatzsteuer wird durch Anwendung des jeweiligen Steuersatzes auf die sog. Bemessungsgrundlage errechnet.

Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Die Umsatzsteuer wird jedoch nur erhoben, wenn der Unternehmer kein sog. Kleinunternehmer ist.