Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Erreichen des Rentenalters (Beginn des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren ausgehend vom Geburtsjahrgang) oder
  • wenn eine unbefristete volle Erwerbsminderung vorliegt, die durch den Rententräger festgestellt wurde und Sie Volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) sind und ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen beziehungsweise das des Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht. Die Grundsicherung ist seit dem 01. Januar 2005 eine Hilfeart der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).

Im Unterschied zu anderen Leistungen der Sozialhilfe wird von unterhaltspflichtigen Kindern beziehungsweise Eltern kein Unterhalt gefordert, wenn das Jahreseinkommen pro unterhaltspflichtiger Person unter 100.000 Euro liegt. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt. 

Die Grundsicherung umfasst

  • Den maßgeblichen Sozialhilferegelsatz
  • Die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Ggfls. Mehrbedarfe zum Beispiel für:
    1. Schwerbehinderung mit Merkmal G und aG im Schwerbehindertenausweis
    2. kostenaufwendige Ernährung
    3. werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche
    4. Alleinerziehung
    5. eine dezentrale Warmwasserversorgung
    6. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe für:
    1. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
    2. Erstausstattung für Bekleidung
    3. Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
    4. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen
    5. Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Grundsicherung wird auch bei stationärer Unterbringung zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung gewährt.

Voraussetzungen

  • Erreichen des Rentenalters (Beginn des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren ausgehend vom Geburtsjahrgang) oder
  • wenn eine unbefristete volle Erwerbsminderung vorliegt, die durch den Rententräger festgestellt wurde und Sie Volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) sind und ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung

    z.B. Feststellung des Rentenversicherungsträgers, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Personalausweis
  • Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

    Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.

  • Einkommens- und Vermögensnachweise des Ehe- oder Lebenspartners

    Das sind z.B. Arbeitsverdienst, Arbeitslosengeldbescheid, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebenversicherungen, Auto

  • Unterhaltstitel

    Wenn vorhanden: Unterhaltsurkunde, Gerichtsbeschluss - Urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage.

  • Scheidungsbeschluss oder –urteil

    Wenn Sie geschieden sind.

  • Mietvertrag und Nebenkostennachweise

    Mietvertrag oder bestehende Mietvertragsänderungen, aktuelle Nebenkostennachweise wie z.B.: Huskosten