Als Geschäftsführer (z. B. einer GmbH) oder Vorstand (z. B. einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins) müssen Sie eventuell eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.

Der Körperschaftsteuer unterliegt das zu versteuernde Einkommen bestimmter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Hierzu gehören u. a.:

  • Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Rechtsfähige Vereine und Stiftungen
  • Nichtrechtsfähige Vereine und Stiftungen

Für diese körperschaftsteuerpflichtigen Gebilde ist im Regelfall eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Dieser Erklärung sind eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Einnahmen-Überschussrechnung sowie (je nach Rechtsform des Steuerpflichtigen) weitere Erklärungen und Unterlagen beizufügen.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent, zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag i. H. von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer erhoben.