Sie sind hier:
- Dienstleistungen
- Bewohnerparkausweis beantragen; Sonderparkberechtigung zum Bewohnerparken - Privat beantragen
Bewohnerparkausweis beantragen; Sonderparkberechtigung zum Bewohnerparken - Privat beantragen
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Ein Antrag kann
- per Online-Formular gestellt werden werden (s. rechte Spalte "Online Abwicklung")
- oder im ASV persönlich mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags: Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 3 61 - 69 40 oder - 69 41) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Für Besucher können Tages - und / oder Wochenkarten erworben werden.
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
bei 2. Wohnsitz Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein
- evtl. Nutzungsberechtigung
Wie lange dauert die Bearbeitung
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen
sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
10,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1 Monat
20,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1/2 Jahr
30,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
50,00 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Gültigkeitsdauer: 2 Jahre
11,50 EUR Gilt bei Neuantrag und Verlängerung.
Kennzeichenänderung
11,50 EUR Neuausstellung bei Verlust der Ausnahmegenehmigung
10,00 EUR 10 Tageskarte (für Besucher - nur im 10-er Block erhältlich)
4,00 EUR 1 Wochenkarte (für Besucher)
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Ansprechpartner
-
Funktionspostfach: Bürgerbüro des ASV
-
-
-
-
Referat 32 - Bürgerservice und Betriebspläne
-
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz; es wird lediglich das Recht erworben, in einem Bewohnerparkgebiet das Auto abzustellen.
-
Besucherkarten werden nur an Bewohner der entsprechenden Parkgebiete ausgegeben. Der Erwerber der Besucherkarte muss nicht Halter eines KfZ sein, um Besucherkarten oder Wochenkarten zu erhalten.
-
Besucherkarten gelten für die Dauer eines Kalendertages.
-
Grundsätzlich, d. h. wenn kein gesetzliches Halteverbot dagegen spricht, darf das eigene Auto vor der eigenen Einfahrt geparkt werden. Auch anderen darf das Parken vor der eigenen Einfahrt durch den Eigentümer gestattet werden.
-
Ansprechpartner ist das Ordnungsamt Bremen - Bußgeldstelle.
-
Die alteSonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Der neue Fahrzeugschein muss in Kopie eingereicht werden. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.
-
Die günstigste Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Besucherkarte bzw. eine Wochenkarte.
-
Eine entsprechende Sonderparkberechtigung wird ausgestellt. Dafür wird ein Nachweis über die Mitgliedschaft im Carsharing benötigt.
-
Die Sonderparkberechtigung kann verlängert werden. Hierfür sollte sich der Inhaber 2-3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Sonderparkberechtigung beim
Amt für Straßen und Verkehr melden.
Unterlagen: - Fahrzeugschein, - evtl. Nutzungsberechtigung
-
Anhänger (bis 14 Tagen) und Motorräder dürfen im Bewohnerparkgebiet ohne eine Sonderparkberechtigung parken.