Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.

Kommt es zu illegalen Müllablagerungen, zum Beispiel auf der Straße, dem Straßenbegleitgrün, in öffentlichen Grünanlagen und auf anderen städtischen Grundstücken, werden diese von der Stadt entfernt.

Eine illegale Müllablagerung ist in Abgrenzung zur Straßenreinigung und zur Sperrmüllabfuhr wie folgt definiert:

  • Abfallmenge, die die Menge eines Sackes in der Größe von ca. 100 Liter überschreitet,
  • umweltgefährdende Stoffe wie z.B. Kühlschränke, Ölkanister unabhängig von der Menge.

Voraussetzungen

Keine