Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen.

Inhaber der Ausnahmegenehmigung haben folgende Berechtigungen (sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):

  • Parken bis zu drei Stunden: an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben)
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer: im Bereich eines Zonenhalteverbots
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus: an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
  • Parken während der Ladezeiten: in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
  • Parken bis zu drei Stunden: auf Parkplätzen für Anwohner
  • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung: an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen: außerhalb der markierten Parkstände – soweit der übrige Verkehr (insbesondere der fließende Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird

Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.

Voraussetzungen

  • Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)

oder

  • Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane

oder

  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60

oder

  • Künstlicher Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70

Hinweis: Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich eventuell aus der Summe der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheinigung für besondere Gruppen (zu beantragen beim Amt für Versorgung und Integration, Doventorscontrescarpe 172D, 28195 Bremen)
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Passfoto (außer bei Kindern unter 6 Jahren)