Sie möchten vom Rundfunkbeitrag befreit werden? Einen Anspruch darauf haben insbesondere EmpfängerInnen sozialer Leistungen und Menschen mit bestimmten Behinderungen.
Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Beitrages gewährt werden. Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist für ausschließlich privat genutzte Empfangsgeräte möglich.
Befreit werden können natürliche Personen (Privatpersonen im juristischen Sinne), wenn sie mindestens zu einer der nachfolgenden Personengruppen gehören:
Der Rundfunkbeitrag wird auf Antrag für folgende Personen auf ein Drittel ermäßigt:
Die der antragstellenden Person gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung auf
In besonderen Härtefällen ist auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrages überschreiten.
Sollten die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen, obwohl die Sozialleistung beziehungsweise das RF-Kennzeichen bereits beantragt wurde, ist ein vorsorglicher Befreiungsantrag zu stellen. In diesen Fällen müssen die Unterlagen nach Erhalt vorgelegt werden.
Für die Befreiung muss der Rundfunkteilnehmer/ die Rundfunkteilnehmerin schriftlich einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Dieser liegt in
aus, beziehungsweise steht im Onlineangebot zum Download zur Verfügung. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die "ARD ZDF Deutschlandradio" zu übersenden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich von dort.
Neben der Vorlage des Leistungsbescheides im Original oder in beglaubigter Kopie ist es möglich, zum Nachweis des Empfangs der oben genannten Sozialleistungen eine ausschließlich mit den für die Gebührenbefreiung notwendigen Daten versehene gesonderte Bestätigung des Leistungsträgers im Original vorzulegen.
Sollten die erforderlichen Unterlagen (Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheid (oder Kopie) des Leistungsträgers über die Gewährung der entsprechenden Sozialleistungen) noch nicht vorliegen, obwohl die Sozialleistung beziehungsweise das RF-Kennzeichen
bereits beantragt wurde, ist ein vorsorglicher Befreiungsantrag zu stellen. In diesen Fällen müssen die Unterlagen nach Erhalt vorgelegt werden.
Die Dauer der Befreiung oder Ermäßigung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des Leistungsnachweises. Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird. Ist der Nachweis unbefristet, so kann die Befreiung auf drei Jahre befristet werden.
Aktualisiert am 08.12.2020