Der Ordnungsdienst schreitet bei aggressivem Betteln ein, er erteilt Platzverweise, verwarnt oder erstattet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Voraussetzungen

Als aggressives Betteln gilt, wer Personen bedrängt, festhält oder berührt.
Das Betteln durch und mit Kindern ist untersagt.

Unaufdringliches Betteln ist nicht zu ahnden.