Der Ordnungsdienst kontrolliert das Einhalten der Voraussetzungen, um Straßenmusik spielen zu dürfen.

Voraussetzungen

Straßenmusik ist erlaubt, wenn der Darbietungsort nach 30 Minuten gewechselt wird. Der neue Darbeitungsort muss dann mindestens 100 Meter vom davorliegenden Ort entfernt sein. Es darf keine Verstärkeranlage eingesetzt werden.
Eine Erlaubnis für das Spielen in der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich.