Sie möchten ins Theater gehen oder an einem VHS Kurs teilnehmen, aber die Preise sind zu hoch für Sie? Wenn Sie in der Stadt Bremen leben und Leistungen bei
beziehen und nicht auf Kultur und Bildung verzichten wollen, dann können Sie sich den Bremen-Pass bei der für Sie zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Mit diesem Pass erhalten Sie Ermäßigungen im Bereich Kultur und Bildung.
Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.
Der Bremen-Pass ermöglicht u. a. ermäßigten Eintritt in Bremer Kultureinrichtungen wie z.B.
Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung bei den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder den Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen sollte vorab ein Termin vereinbart werden.
In den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung der Bremen-Pass ausgestellt.
Die Ausstellung des „Bremen-Passes“ erfolgt in der Regel sofort bei Vorsprache.
Aktualisiert am 08.12.2020