Sie  möchten ins Theater gehen oder an einem VHS Kurs teilnehmen, aber die Preise sind zu hoch für Sie? Wenn Sie in der Stadt Bremen leben und Leistungen bei

  • dem Jobcenter Bremen (SGB II),
  • dem Amt für Soziale Dienste (SGB XII),
  • dem Amt für Soziale Dienste nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • als BewohnerInnen einer stationären Einrichtung lfd. Leistungen nach dem SGB XII

beziehen und nicht auf Kultur und Bildung verzichten wollen, dann können Sie sich den Bremen-Pass bei der für Sie zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Mit diesem Pass erhalten Sie Ermäßigungen im Bereich Kultur und Bildung.

Der Bremen-Pass ermöglicht u. a. ermäßigten Eintritt in Bremer Kultureinrichtungen wie z.B.

  • Museen,
  • Kunsthalle,
  • Theater,
  • die Teilnahme an kostengünstigen oder kostenfreien Angeboten der Volkshochschule und der Stadtbibliothek sowie
  • den Erwerb eines vergünstigten Nahverkehrstickets (StadtTicket) für die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmitteln im Liniennetz des VBN in der Stadtgemeinde Bremen.

Voraussetzungen

  • Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohnsitz in der Stadt Bremen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Leistungsbescheid