Sie planen ein Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung und wollen wissen, ob Sie dafür eine Genehmigung benötigen?

Sie benötigen aus anderen Gründen einen Bauantrag?

Wenn ein Bauvorhaben, z.B. eine

  • Neuerrichtung,
  • Änderung oder
  • Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

nicht verfahrensfrei und auch nicht genehmigungsfrei gestellt ist, wird eine Baugenehmigung benötigt.

Voraussetzungen

Bauverfahren, die

  • nicht verfahrensfrei (§ 61 BremLBO) oder
  • nicht genehmigungsfrei (§ 62 BremLBO)

gestellt sind

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Lageplan (1:500)

    mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)

  • Schnittzeichnungen 3-fach

    mit Darstellung des Treppenverlaufes und ggf. eines Spitzbodens. Bei Antrag auf Abgeschlossenheit (Teilung Eigentumswohnungen): wenn möglich, in den sichtbaren Räumen das Sondereigentum nummerieren, bzw. Gemeinschaftseigentum  mit Symbol versehen.

  • Ansichten 3-fach

    Ansichten aller auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude (von allen Seiten mit Einzeichnung aller Fenster, Türen, Balkone etc.)