Sie planen ein Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung und wollen wissen, ob Sie dafür eine Genehmigung benötigen?
Sie benötigen aus anderen Gründen einen Bauantrag?
Wenn ein Bauvorhaben, z.B. eine
nicht verfahrensfrei und auch nicht genehmigungsfrei gestellt ist, wird eine Baugenehmigung benötigt.
Bauverfahren, die
gestellt sind
mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)
mit Darstellung des Treppenverlaufes und ggf. eines Spitzbodens. Bei Antrag auf Abgeschlossenheit (Teilung Eigentumswohnungen): wenn möglich, in den sichtbaren Räumen das Sondereigentum nummerieren, bzw. Gemeinschaftseigentum mit Symbol versehen.
Ansichten aller auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude (von allen Seiten mit Einzeichnung aller Fenster, Türen, Balkone etc.)
Aktualisiert am 19.08.2022