Seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Mi. 17.04.24 um 09:30
  • Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahren.
  • ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
  • bei Kindern unter 16 Jahren
    - müssen die Kinder bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
    - hat die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigte/-n zu erfolgen
    - wird der ePA nur mit  ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis ausgestellt.
    - wird für Kinder ab 6 Jahren eine besondere Erklärung der Personensorgeberechtigten ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises benötigt.
    - müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben
    - können Erziehungsberechtigte alleine, ohne Vollmacht des anderen, das Ausweisdokument abholen
  • mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden
  • eine Abholvollmacht wird jedoch in jedem Fall dann benötigt, wenn das Kind (ab 16 Jahren) den Personalausweis selbst beantragt hat

Funktionen

  • amtliches Ausweisdokument
  • elektronischer Identitätsnachweis
  • elektronische Signatur
  • zwei digitale Fingerabdrücke

Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren.

Hinweise:

  • das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei.
  • Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist grundsätzlich nicht möglich.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes.
  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!