Die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes dürfen Ihnen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen u.a. Auskunft über die Anschrift eines bestimmten Einwohners erteilen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Bei der einfachen und erweiterten Melderegisterauskunft erfolgt die Auskunft persönlich, schriftlich, per Fax oder Email, wenn das Ersuchen als Scan oder PDF der Email beigefügt ist.
Wichtig: Dem Ersuchen muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden.
Die Hausauskunft erfolgt hingegen ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail (auch mit Scan oder PDF).
Einfache Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft für Hauseigentümer (Hausauskunft)
(Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes)
Aktualisiert am 05.12.2023